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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14   

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https://dejure.org/2014,21236
OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14 (https://dejure.org/2014,21236)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.07.2014 - 1 M 69/14 (https://dejure.org/2014,21236)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 (https://dejure.org/2014,21236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 4 BeamtStG, § 8 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 8 Abs 1 Nr 9 BeamtStG
    Gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit auszugehen ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung des Prognosemaßstabs zur Feststellung der Diensttauglichkeit von Polizeibeamten

  • rechtsportal.de

    Beachtung des Prognosemaßstabs zur Feststellung der Diensttauglichkeit von Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Anwendbarkeit der PVD 300 bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung des Prognosemaßstabs zur Feststellung der Diensttauglichkeit von Polizeibeamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 931
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Die gesundheitliche Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Beamtenbewerbers kann daher im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine chronische Erkrankung mit progredientem Verlauf verneint werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 ).

    Vielmehr kann die gegenwärtig vorhandene gesundheitliche Eignung - wie hier im Fall der Antragstellerin - wegen künftiger Entwicklungen nur verneint werden, wenn durch tatsächliche Anhaltspunkte, die in aller Regel ein Mediziner auf einer fundierten medizinischen Tatsachenbasis für die Prognose auf der Grundlage allgemeiner medizinischer Erkenntnisse und der gesundheitlichen Verfassung des Bewerbers erstellen muss, belegt werden kann, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist ( so unter Aufgabe seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013, a. a. O. ).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Ohne Erfolg beruft die die Antragstellerin in diesem Zusammenhang nunmehr auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30. Mai 2013 in dem Verfahren 2 C 68.11 ( BVerwGE 146, 347 ), denn dieses befasst sich ausschließlich mit den Anforderungen an eine Untersuchungsaufforderung im Rahmen eines Verfahrens über die vorzeitige Versetzung eines (Lebenszeit-)Beamten in den Ruhestand.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Auf dieser Basis können sich die Verwaltungsgerichte im gleichen Maße ein eigenverantwortliches Urteil über die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung des Bewerbers und über die Erfüllung der dienstlichen Anforderungen bilden wie die zuständige Behörde ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, BVerwGE 148, 204 betreffend einen Beamten auf Probe ).
  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Welche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung zu stellen sind, bestimmt zwar der Dienstherr und ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 -, Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 6 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - 1 B 1166/12

    Verpflichtung der Zulassung eines Bewerbers zur Ausbildung für den mittleren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Damit vereitelt sie selbst die erforderliche Feststellung ihrer Polizeidiensttauglichkeit und kann nicht mehr mit Erfolg gleichwohl ihre Zulassung zur Auswahl zum Vorbereitungsdienst geltend machen ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 B 1166/12 -, juris [Rn. 51] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2013 - 6 B 1226/13

    Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bewerbers um die Einstellung in den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Stehen aber medizinisch-prognostische Tatsachfragen im Raum, bei deren Beantwortung es - wie im gegebenen Fall - auf den rechtlich zutreffenden Prognosemaßstab ankommt, darf nicht mehr auf den der PVD 300 teilweise zugrunde gelegten rechtsfehlerhaften Prognosemaßstab abgestellt werden ( vgl. zur Überprüfungspflicht auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. November 2013 - 6 B 1226/13 -, juris [Rn. 9] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - 6 B 1249/13

    Untersagungsanspruch eines zur Ruhe gesetzten Beamten bzgl. amtsärztlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Die vorbezeichnete Entscheidung ist auch nicht ohne Weiteres auf die hier gegebene Fallgestaltung übertragbar ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 6 B 1249/13 -, juris [Rn. 17] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13

    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Da die Antragstellerin ihre Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und damit letztlich die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf begehrt, bemisst sich der Einstellungsanspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, juris [m. w. N.] ).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14
    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerde insoweit auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Januar 2014 in dem Verfahren 3 ZB 13.1074 ( juris ), denn diese Entscheidung beruht auf anderen tatsächlichen wie rechtlichen Kautelen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Es besteht demnach auch nach seinem Dafürhalten ein enger Zusammenhang zwischen dem körperlichen und dem gesundheitlichen Zustand, der sich nicht lösen lässt und deshalb auch zwingend medizinisch-prognostische Fragen aufwirft, bei deren Beantwortung es gerade auf den rechtlich zutreffenden Maßstab ankommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 - juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 - juris Rn. 20).

    Der Hinweis der Berufung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 15. Januar 2014 (- 3 ZB 13.1074 - juris) bleibt unergiebig, weil es in dieser Entscheidung auf die Feststellung der Polizeidienstfähigkeit "zu einem konkreten Zeitpunkt" ankam und der Verwaltungsgerichtshof aus diesem Grunde von einer Übertragung der Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (- 2 C 12/11 - juris) auf den zu entscheidenden Fall Abstand genommen hat (vgl. a.a.O., Rn. 13; s. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 10, das auf diesen Fallunterschied bereits hingewiesen hat).

  • VG Minden, 21.09.2020 - 12 L 727/20
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VG Bayreuth, Urteil vom 18. Februar 2020- B 5 K 18.929 -, juris Rn. 33; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 11 K 3760/16 -, juris Rn. 34 ff.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 11 K 3760/16 -, juris Rn. 36; VG München, Urteil vom 26. Juli 2016 - M 5 K 15.5658 -, juris Rn. 19.

    vgl. zur bereits zum Beurteilungszeitpunkt (also gegenwärtig) fehlenden gesundheitlichen Eignung des Bewerbers: OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 B 1269/20 -, juris Rn. 15 f. Auf die Unterscheidung zwischen gegenwärtig und künftig fehlender Eignung weisen ebenfalls hin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris Rn. 31, mit Verweis auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 10.

  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2016 - 1 K 2166/14

    Einstellung in den Polizeidienst auch mit Brustimplantaten

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris, Rdnr. 7 ff.; zuletzt in einer ähnlichen Konstellation VG München, Beschluss vom 21. September 2016 - M 5 E 16.2726 -, juris, Rdnr. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2111/14

    Gesundheitliche Eignung eines kreuzbandoperierten Bewerbers für die Einstellung

    - 2 A 484/15 -, juris, Rn. 21; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, DÖD 2014, 279 = juris, Rn. 9.
  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

    Was Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung anbelangt, ergeben sich diese hier aus den in der obengenannten PDV 300 schriftlich fixierten Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.7.2014, 1 M 69/14 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 A 484/15

    Polizeidienstfähigkeit; Prognosemaßstab; PDV 300

    21 d) Dieser Maßstab, den das Bundesverwaltungsgericht für Beamtenbewerber allgemein entwickelt hat - im maßgeblichen Fall ging es um die Verbeamtung als Studienrat - ist auch bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen (ebenso OVG LSA, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Beschl. v. 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Da der Polizeivollzugsdienst Tätigkeiten mit sich bringt, die in besonderem Maße körperliche Leistungsfähigkeit erfordern, ist es sachgerecht, bereits bei der Einstellung von Polizeibeamten ein hohes Maß an körperlicher Eignung zu verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 3 ZB 13.1074 -, juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 7; VG Ansbach, Urteil vom 24 Februar 2015 - AN 1 K 13.00576 -, juris Rn. 54; Masuch, Polizei 2016, 357 f.).
  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 69/19

    Antrag auf länderübergreifende Versetzung eines Beamten im Wege einer

    Was Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung anbelangt, ergeben sich diese hier aus den in der obengenannten PDV 300 schriftlich fixierten Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.7.2014, 1 M 69/14 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • VG München, 21.09.2016 - M 5 E 16.2726

    Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst

    Stehen aber medizinisch-prognostische Tatsachenfragen im Raum, bei deren Beantwortung es - wie im gegebenen Fall - auf den rechtlich zutreffenden Prognosemaßstab ankommt, bedarf es einer weitergehenden individuellen medizinischen Begutachtung des Beamtenbewerbers (OVG LSA, B. v. 14.7.2014 - 1 M 69/14 - DÖD 2014, 279, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Halle, 18.02.2019 - 5 B 159/18

    Verschweigen von eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bei

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris, Rn. 3 und vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 - juris, Rn. 3).
  • VG Halle, 17.04.2020 - 5 B 190/20

    Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung am 18. April 2020 in Halle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 B 602/20

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gesundheitliche Eignung

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21

    Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 1 L 65/18

    Nichtzulassung einer Frau zum Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst

  • VG Schleswig, 01.07.2021 - 12 B 28/21

    Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst

  • VG München, 26.07.2016 - M 5 K 15.5658

    Polizeidiensttauglichkeit

  • VG Hamburg, 11.03.2020 - 20 E 1162/20

    Zur Polizeidiensttauglichkeit als Voraussetzung für die Einstellung in den

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